PHILOSOPHIE

„Kinder sind keine kleinen Erwachsenen“ und dürfen deshalb nicht mit den Augen der Erwachsenenmedizin begutachtet werden.

Die Rolle des Kinder- und Jugendarztes/ der Kinder- und Jugendärztin

Behandlung des Kindes und Beratung der Eltern. In dieser Doppelfunktion haben wir es fast immer mit zwei Aspekten, die ineinander verzahnt sind, zu tun.

Wir gehören zur Gruppe der Allgemeinmediziner. Diesen kommt eine besondere Rolle zu. Behandlung, Diagnostik, Beratung und Partnerschaft.

Hierbei kommt es oft zu Situationen, in denen individuelle Vorstellungen auf medizinische Evidenz (Beweis für Wirksamkeit einer Maßnahme) stoßen. Das birgt Konflikte.

In unserer Vorstellung steht das Kind im Mittelpunkt. Krankenvorgeschichte (Anamnese) und gründliche körperliche Untersuchung sollen in den meisten Fällen zielführend sein. Apparative und labortechnische Untersuchungen sehen wir als Zusatz an. Werden solche Untersuchungen unkritisch durchgeführt entstehen hierdurch schnell weitere Probleme. Ein Beispiel: Die Gefahr einer unnötigen Bildgebung lässt sich mit dem markanten Begriff VOMIT (victims of modern imaging technolgy) beschreiben. Ist abzusehen, dass sich aus einer Zusatzuntersuchung keine therapeutische Konsequenz ergibt, verzichten wir lieber darauf. Auch aktives Zuwarten und Kontrollieren sind in der Kinderheilkunde angesagt.

Kinderheilkunde lebt von der Entwicklung. Deshalb gibt es Befunde, die in bestimmten Altersabschnitten normal sind. Sie bedürfen bestenfalls der Beobachtung.

„Kinder sind keine kleinen Erwachsenen“ und dürfen deshalb nicht mit den Augen der Erwachsenenmedizin begutachtet werden.